Dieser Lehrgang vermittelt Kenntnisse und Fertigkeiten, um sowohl in lebensbedrohlichen als auch in alltäglichen Situationen ohne fachliche Vorkenntnisse helfen zu können.
Zielgruppen:
Ersthelfer in Betrieben gemäß DGUV, Führerscheinerwerber aller Klassen, Erwerber Trainerscheine etc.
Dauer: 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Inhalte des Lehrgangs:
- allgemeine Maßnahmen der Hilfe
- Ablauf der Hilfeleistung
- Maßnahmen bei Bewusstlosigkeit und Kreislaufstillstand
- Schlaganfall, Herzerkrankungen
- Umgang mit Verbandsmaterialien
- starke Blutung
- Verbrennungen, Verätzungen
- Schock
- Helmabnahme beim bewusstlosen Kradfahrer
- Knochenbrüche
- Vergiftungen
- verschiedene Fallsituationen und Rollenspiele, die sich an den möglichen Notfallsituationen aus dem Teilnehmerkreis orientieren
Nach der Grundausbildung mit 9 Unterrichtsstunden à 45 Minuten müssen betriebliche Ersthelfer alle zwei Jahre an der Fortbildungsveranstaltung teilnehmen.
Die Gebühr für diesen Kurs beträgt 55,- € für Privatpersonen. Bezahlung in nur bar möglich.
DRK-Mitglieder (ab 60,-€ Jahresbeitrag) können einmal im Jahr kostenlos an einem EH Kurs teilnehmen. Bitte geben Sie hierfür bei der Anmeldung Ihre Mitgliedsnummer an.
Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaft oder den Unfallversicherungsträger
(Teilnahmegebühr 0,00 € auswählen)
In der Regel findet die Kostenübernahme durch die zuständige Berufsgenossenschaft / Unfallversicherungsträger statt. Hierfür bringen Sie uns bitte das hier hinterlegte Formular ausgefüllt zum Lehrgang mit. Bitte beachten Sie außerdem, dass wir pro zuständiger Berufsgenossenschaft ein extra Formular benötigen. Vielen Dank.
Mitglieder der Unfallkasse Baden-Württemberg benötigen zu Kursbeginn einen spezifischen Gutschein, der bei Kursbeginn vorzulegen ist.
Bitte beachten Sie:
Mitgliedsbetriebe der BGN / BGW / UVB / UKBW für müssen die Anmeldeformulare im Onlineverfahren anfordern. Sollten Sie Fragen hierzu haben, kontaktieren Sie bitte Ihre Berufsgenossenschaft.
Anmeldung zur Abrechnung der BGN
Anmeldung zur Abrechnung der BGW
Anmeldung zur Abrechnung der UVB
Anmeldung zur Abrechnung der UKBW
Betriebliche Ersthelfer sind Mitarbeiter in Betrieben und Einrichtungen aller Art, die als erste Ansprechpartner bei Notfällen zur Verfügung stehen. Bei der hohen Zahl von Notfällen in Betrieben ist es erforderlich, dass möglichst viele Mitarbeiter sich zum Ersthelfer im Betrieb ausbilden lassen. Weitere Vorschriften sind nachzulesen in den Unfallverhütungsvorschriften Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft.