FAQs - Häufig gestellte Fragen

Gerne gehen wir an dieser Stelle auf Fragen ein, die uns zum Thema Rettungsdienst öfters erreichen.

Durch Klicken auf untenstehende Fragen können die jeweiligen Antworten aufgeklappt werden.

Wie fordere ich einen Krankentransport an?

Krankentransporte werden von der Integrierten Leitstelle Schwäbisch Hall unter der Rufnummer 0791 19222 disponiert. Dort wird das Datum der Fahrt und das vorgesehene Rettungsmittel eingeplant. Sofern Kosten der Fahrt auf Grund einer Selbstzahlung (s.u.) entstehen, wird hier zunächst der Umfang der Fahrt festgelegt.

Wer trägt die Kosten eines Rettungsdiensteinsatzes?

Für medizinisch notwendige Einsätze stellt der am Einsatz beteiligte Notarzt oder der Arzt im Aufnahmekrankenhaus eine Transportverordnung aus. Diese Verordnung wird bei gesetzlich Versicherten durch den Rettungsdienst bei der Krankenkasse eingereicht und von dieser bezahlt.
Für Krankentransporte, also alle nicht dringlichen, planbaren Fahrten mit dem Krankenwagen, benötigt der Patient eine vorher von seinem Arzt ausgestellte Verordnung und ggf. eine Genehmigung der Krankenkasse.
Privatpatienten sind Selbstzahler. Für sie gelten die Regelungen der jeweiligen privaten Krankenversicherer.

Wann fährt ein Rettungsmittel mit Blaulicht und Martinshorn?

Erhält der Mitarbeitende der Integrierten Leitstelle aufgrund der Schilderung des Ereignisses des Anrufers den Eindruck, dass schwere gesundheitliche Schäden drohen (z.B. Bewusstlosigkeit, stark blutende Verletzungen), werden für die Anfahrt der Rettungsmittel zum Einsatzort das Einschalten des Blaulichts und des Martinshorns von der Leitstelle angeordnet.

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