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Kondolenzspende

Ansprechpartnerin

Frau
Marion Heieck

Tel: 0791 / 7588-130
E-Mail Kontakt

Steinbacher Straße 27
74523 Schwäbisch Hall

Im Laufe der Zeit haben sich viele Menschen gefragt, wie eine Anteilnahme bei einem Todesfall sinnvoll und im Sinne des Verstorbenen gestaltet werden kann. Immer häufiger bitten die Angehörigen, von Blumen- und Kranzspenden Abstand zu nehmen und stattdessen eine Spende zu Gunsten einer gemeinnützig tätigen Organisation zu geben.

Wie gestalten Sie einen Spendenaufruf zu Gunsten des Roten Kreuzes?

Wenn dem Willen des Verstorbenen in Form einer Spende zu Gunsten des Roten Kreuzes bedacht werden soll, kann hierauf in der Todesanzeige oder in einem Trauerbrief hingewiesen werden. 

Für die Angehörigen erstellen wir nach drei Wochen eine Liste aller bisherigen Kondolenzspenden, aus der Sie die einzelnen Spendernamen und den Gesamtspendenbetrag entnehmen können. Bitte beachten Sie hierbei, dass die Höhe der einzelnen Spenden aus Datenschutzgründen nicht weiter gegeben werden darf.

Allen Kondolenzspendern lassen wir eine Zuwendungsbescheinigung zu kommen. Hierzu bedarf es jedoch der vollständigen Anschrift im Überweisungstext. Auch Kondolenzspenden sind im Sinn von Geldzuwendungen an den DRK-Kreisverband Schwäbisch Hall - Crailsheim e.V. grundsätzlich steuerlich abzugsfähig. Der Verein ist als gemeinnützig anerkannt.

Einrichtung eines Sonderkontos

Trauerhäuser haben die Möglichkeit, ein Sonderkonto bei einem Kreditinstitut einzurichten. Bei der Bitte um Spenden auf ein Sonderkonto empfiehlt sich für den Trauerbrief und/oder die Todesanzeige folgende Formulierung:

Wir bitten im Sinne des Verstorbenen um eine Spende für den DRK-Kreisverband Schwäbisch Hall - Crailsheim e.V. auf unser Sonderkonto (Name des Kreditinstituts, IBAN, BIC).

Nach Auflösung des Sonderkontos überweisen die Hinterbliebenen den Betrag auf das Spendenkonto des Kreisverbandes. Bei der Überweisung bitte das Stichwort: Trauerfall (Name des Verstorbenen) angeben.

Um den Kondolenzspendern eines Sonderkontos eine Zuwendungsbestätigung zukommen lassen zu können, bitten wir um die Kopie der Kontoauszüge mit den einzelnen Einzahlungen und einer Aufstellung der Kondolenzspender mit vollständigem Namen und Adresse. Die Ausstellung einer Zuwendungsbescheinigung an den Inhaber des Sonderkontos über den gesamten Spendenbetrag ist nicht möglich.

Sofern eine Kondolenzspende beabsichtigt wird, bitten wir Sie, sich hierzu möglichst frühzeitig mit uns in Verbindung zu setzen.