Wenn dem Willen des Verstorbenen in Form einer Spende zu Gunsten des Roten Kreuzes bedacht werden soll, kann hierauf in der Todesanzeige oder in einem Trauerbrief hingewiesen werden.
Für die Angehörigen erstellen wir nach drei Wochen eine Liste aller bisherigen Kondolenzspenden, aus der Sie die einzelnen Spendernamen und den Gesamtspendenbetrag entnehmen können. Bitte beachten Sie hierbei, dass die Höhe der einzelnen Spenden aus Datenschutzgründen nicht weiter gegeben werden darf.
Allen Kondolenzspendern lassen wir eine Zuwendungsbescheinigung zu kommen. Hierzu bedarf es jedoch der vollständigen Anschrift im Überweisungstext. Auch Kondolenzspenden sind im Sinn von Geldzuwendungen an den DRK-Kreisverband Schwäbisch Hall - Crailsheim e.V. grundsätzlich steuerlich abzugsfähig. Der Verein ist als gemeinnützig anerkannt.
Für die Angehörigen erstellen wir nach drei Wochen eine Liste aller bisherigen Kondolenzspenden, aus der Sie die einzelnen Spendernamen und den Gesamtspendenbetrag entnehmen können. Bitte beachten Sie hierbei, dass die Höhe der einzelnen Spenden aus Datenschutzgründen nicht weiter gegeben werden darf.
Allen Kondolenzspendern lassen wir eine Zuwendungsbescheinigung zu kommen. Hierzu bedarf es jedoch der vollständigen Anschrift im Überweisungstext. Auch Kondolenzspenden sind im Sinn von Geldzuwendungen an den DRK-Kreisverband Schwäbisch Hall - Crailsheim e.V. grundsätzlich steuerlich abzugsfähig. Der Verein ist als gemeinnützig anerkannt.