DRK-ServiceZeit
Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI
Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und zu Hause von Angehörigen oder anderen privaten Personen gepflegt werden, sind verpflichtet, in regelmäßigen Abständen einen Beratungsbesuch durch eine zugelassene Pflegefachkraft in Anspruch zu nehmen. Dieser Besuch dient der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege, gibt praktische Unterstützung und beantwortet Fragen rund um die Pflege.
Wir bieten diese Beratungsbesuche zuverlässig und fachkundig an – direkt bei Ihnen zu Hause.
Aktivierender Hausbesuch
ÜbungsleiterInnen des DRK kommen zu Ihnen nach Hause und bringen Zeit für Bewegung und Gespräche mit (30 Minuten Bewegung/Gymnastik und 30 Minuten Gespräch).
Die Besuche beinhalten Bewegungsübungen, Gespräche und Unterstützungsangebote zur selbstbestimmten Lebensführung und bieten die notwendige Entlastung bei der Betreuung von Menschen – auch an der Schwelle zu oder mit bereits vorhandener Pflegebedürftigkeit.
DRK-Betreuungsdienst
Erhaltung und/oder Verbesserung der Beweglichkeit und die Möglichkeit, sich mitzuteilen und auszutauschen über Alltagsgeschehnisse, freudige Ereignisse im Leben, Sorgen und Ängste – zu Hause in den eigenen vier Wänden.
Durch die Gesellschaft unserer DRK-Mitarbeitenden, gemeinsame Beschäftigungen (z.B. Kochen, Backen, Spielen, Spazierengehen oder einfach Zuhören) bietet der DRK-Betreuungsdienst eine liebevolle Alternative und wichtige Entlastung für pflegende Angehörige.