Corona Bestimmungen in Erste Hilfe Kursen
Aufgrund der angespannten Pandemielage sieht sich das DRK in entsprechender Vorbildfunktion bei der Umsetzung von Schutzmaßnahmen zur Zulassung von Teilnehmenden zu Erste-Hilfe-Angeboten.
Um der Fürsorgepflicht für die Lehrkräfte, als auch dem Schutz der Teilnehmer umfassend nachzukommen, werden folgende ergänzende Maßnahmen bei der Durchführung von Erste-Hilfe-Angeboten im aktuellen Covid-Pandemiegeschehen umgesetzt:
Für alle Erste-Hilfe-Angebote gilt:
- Zutritt nur mit zusätzlichem negativen Schnelltest für alle Teilnehmenden.
- FFP2 Maskenpflicht